BABYSITTER-VERTRAG - uni-wuerzburg.de

2012-12-13 · 1.4. Bei Überschreitung der vereinbarten Betreuungszeit, muss der Babysitter von den Sorgeberechtigten telefonisch benachrichtigt werden. 2. Ausfall der vereinbarten Betreuung 2.1. Im Fall der Verhinderung ist die Babysitterin/ der Babysitter verpflichtet, die Sorgeberechtigten umgehend zu …

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